Nico KüchlerDesigner & Entwickler
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Montag, 26. Oktober 2026 · KI, Unternehmen, KI-Verordnung

KI-Schulungspflicht nach dem Omnibus: Was Artikel 4 heute wirklich verlangt

Seit Juli ist Artikel 4 der KI-Verordnung neu gefasst. Was Unternehmen bei der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten jetzt tun müssen, was nicht – und wie eine Schulung aussieht, die mehr bringt als ein Zertifikat.

Blick von hinten über die Schultern einer kleinen Gruppe an einem Holztisch im Abendlicht. Über einem Tablet in der Tischmitte schweben drei leuchtende, durchsichtige Ebenen mit Symbolen für Checkliste, Schutzschild und Glühbirne.
Titelbild: mit KI erzeugt

Jeder kennt die jährliche Brandschutzunterweisung: Man sitzt eine halbe Stunde im Besprechungsraum, unterschreibt eine Liste und weiß hinterher ungefähr, wo der Feuerlöscher hängt. Ob man ihn im Ernstfall bedienen könnte, ist eine andere Frage.

Bei der sogenannten KI-Schulungspflicht droht genau dieses Muster. Seit Februar 2025 verlangt Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung (oft „AI Act“ genannt), dass Unternehmen sich um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten kümmern. Seitdem werden Kurse und Zertifikate angeboten, und viele Unternehmen fragen sich, ob sie genug getan haben. Im Sommer hat die EU den Artikel mit dem sogenannten Digital-Omnibus neu gefasst. Zeit für eine nüchterne Bestandsaufnahme: Was steht heute wirklich im Gesetz?

Vorweg: Ich bin kein Jurist. Dieser Text erklärt, was im Gesetzestext steht, und ist keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte Ihre Rechtsabteilung oder eine Kanzlei.

Was sich geändert hat

Der Digital-Omnibus ist eine EU-Verordnung, die mehrere Teile der KI-Verordnung vereinfacht oder verschiebt. Offiziell heißt er Verordnung (EU) 2026/1744 (öffnet neuen Tab). Er wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am dritten Tag danach in Kraft getreten, also am 27. Juli 2026 (Hunton Andrews Kurth, 28.07.2026 (öffnet neuen Tab)).

In der ursprünglichen Fassung (öffnet neuen Tab) von 2024 mussten Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, „um nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt.

Die neue Fassung lautet im Kern so:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind […]. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“

— Art. 4 Abs. 1 KI-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744

Aus „sicherstellen“ wird also „unterstützen“. Die Begründung steht im Erwägungsgrund 8 des Omnibus: Strenge Pflichten seien nicht für alle Unternehmen geeignet und verursachten gerade bei kleineren Unternehmen zusätzlichen Aufwand. KI-Kompetenz solle aber „unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen und möglichen Sanktionen eine strategische Priorität sein“.

Neu ist außerdem Absatz 2: Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sollen die Unternehmen unterstützen, besonders kleine und mittlere, und die Kommission soll praktische Beispiele veröffentlichen, wie sich die Pflicht erfüllen lässt.

Was Pflicht bleibt

Die Pflicht ist nicht abgeschafft. Sie ist weicher, aber sie gilt weiter.

Wen sie trifft: Anbieter, also wer KI-Systeme entwickelt und anbietet, und Betreiber. Betreiber ist laut Artikel 3 der Verordnung, wer ein KI-System „in eigener Verantwortung verwendet“, außer bei rein privater Nutzung. Ein Unternehmen, das seinen Beschäftigten einen Chatbot für die Arbeit bereitstellt, dürfte damit in aller Regel Betreiber sein.

Wen sie umfasst: nicht nur die eigenen Beschäftigten, sondern auch andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten, etwa Freiberufler oder Dienstleister.

Was verlangt wird: Maßnahmen. Und zwar solche, die zu den Menschen und zum Einsatz passen. Das Gesetz nennt ausdrücklich ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung, den Kontext des Einsatzes und die Menschen, bei denen die KI eingesetzt wird. Wer im Support Kundenanfragen mit KI vorsortiert, braucht anderes Wissen als jemand, der damit Marketingtexte entwirft.

Was nicht drinsteht

Kein Zertifikat. Der Wortlaut verlangt weder eine bestimmte Schulung noch einen Test noch ein Zertifikat. Wer Ihnen eine „Pflicht-Zertifizierung nach Artikel 4“ verkauft, verkauft etwas, das nicht im Gesetz steht.

Kein garantiertes Niveau. Das sagt der neue Satz 2 ausdrücklich: Niemand muss nachweisen, dass jede Person ein bestimmtes Kompetenzniveau erreicht.

Keine ausdrückliche Dokumentationspflicht. Artikel 4 schreibt nicht vor, die Maßnahmen schriftlich festzuhalten. Ob Aufsichtsbehörden im Streitfall trotzdem einen Nachweis erwarten, ist eine andere Frage – dazu gibt es unterschiedliche Einschätzungen.

Sanktionen: unklar. Im Bußgeldkatalog der KI-Verordnung (Artikel 99 Absatz 4) taucht Artikel 4 nicht auf, und auch das deutsche Durchführungsgesetz KI-MIG (öffnet neuen Tab), in Kraft seit 29. Juli 2026, nennt ihn in seinen Bußgeldvorschriften nicht. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten nach dem geänderten Artikel 99 Absatz 1 Sanktionen „bei jeglichem Verstoß“ gegen die Verordnung vorsehen. Was das für Artikel 4 konkret bedeutet, lässt sich aus den Texten allein nicht sicher ablesen.

Mein Rat deshalb: Sehen Sie Artikel 4 nicht als Bußgeldrisiko, sondern als das, was der Gesetzgeber selbst hineingeschrieben hat – eine strategische Priorität.

Wo Unternehmen stehen

Laut einer Bitkom-Umfrage vom September 2026 (öffnet neuen Tab) unter 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten setzen 57 Prozent KI ein. 70 Prozent schulen ihre Beschäftigten im Umgang mit KI, aber nur 11 Prozent schulen alle. Zugleich schätzen 66 Prozent die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten als gering ein. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst sagt dazu: „Kompetenz entsteht mit dem KI-Einsatz, aber sie entsteht nicht von allein.“

Schulungen gibt es also vielerorts. Ob sie wirken, ist die eigentliche Frage.

Wie eine sinnvolle Schulung aussieht

Eine Schulung, die nur Regeln vorliest, ist die Brandschutzunterweisung von oben. Was die Menschen wirklich weiterbringt, ist Verständnis für die Mechanik. Vier Bausteine halte ich für entscheidend:

1. Verstehen, wie ein Sprachmodell arbeitet. Ein Chatbot berechnet, welche Fortsetzung eines Textes am wahrscheinlichsten passt. Er kann deshalb flüssig und überzeugend formulieren und trotzdem falsch liegen. Wer das verstanden hat, prüft Ergebnisse von selbst, ohne dass man es ihm vorschreiben muss.

2. Mit den eigenen Aufgaben üben. Allgemeine Beispiele bleiben abstrakt. Wirksamer ist es, wenn das Vertriebsteam an echten, anonymisierten Kundenmails übt und die Buchhaltung an ihren eigenen Abläufen. So passt die Schulung zum „Kontext“, den Artikel 4 verlangt.

3. Grenzen kennen. Welche Daten dürfen in welches Werkzeug? Wo kann KI Menschen benachteiligen, etwa bei der Vorauswahl von Bewerbungen? Wann entscheidet am Ende ein Mensch? Diese Fragen sollte jedes Team für seinen Bereich beantworten können.

4. Dranbleiben. Die Werkzeuge ändern sich schnell. Eine einmalige Schulung veraltet schnell. Kurze Auffrischungen, ein interner Ansprechpartner und ein Ort, an dem Teams gute Beispiele teilen, bringen mehr als ein jährlicher Pflichttermin.

Ich komme aus der Gestaltung und entwickle seit 2016 Software. Die Frage, wie Technik für Menschen verständlich wird, beschäftigt mich jeden Tag. Bei KI ist die Antwort dieselbe wie bei jeder anderen Technik: ausprobieren, verstehen, dann entscheiden.

Was Sie heute tun können

  1. Bestandsaufnahme machen. Listen Sie auf, welche KI-Werkzeuge in Ihrem Unternehmen genutzt werden – auch die, die niemand offiziell eingeführt hat. Fragen Sie Ihre Teams, sie wissen es meist am besten.
  2. Nach Rollen unterscheiden. Wer nutzt KI wofür? Daraus ergibt sich, wer welches Wissen braucht. Nicht jede Person braucht dieselbe Schulung.
  3. Maßnahmen festhalten. Auch wenn Artikel 4 es nicht ausdrücklich verlangt: Eine kurze Notiz, wer wann was gelernt hat, hilft Ihnen intern und schadet bei Rückfragen nicht.
  4. Die Angebote der Kommission im Blick behalten. Nach dem neuen Absatz 2 soll die EU-Kommission praktische Beispiele veröffentlichen. Die lohnen einen Blick, bevor Sie viel Geld für ein Zertifikat ausgeben.

Wenn Sie für Ihr Team einen Workshop suchen, der genau so aufgebaut ist – mit Ihren eigenen Aufgaben und viel Ausprobieren –, schreiben Sie mir: mail@nico-kuechler.de.