Nico KüchlerDesigner & Entwickler
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Alter, Regeln, Daten

Ab wann welche App erlaubt ist, was an bayerischen Schulen gilt und was mit eingegebenen Daten passiert – Stand September 2026.

Mutter und Tochter richten am Küchentisch gemeinsam ein Smartphone ein; darüber schweben leuchtende Symbole für Schloss, Schild und Kalender – Alter, Regeln und Datenschutz.
Bild: mit KI erzeugt

„Ab wann darf mein Kind eigentlich ChatGPT benutzen?“ Die Antwort hat drei Teile: was die Anbieter erlauben, was die Schule regelt und was mit den Daten passiert. Dieser Artikel sammelt den Stand September 2026. Die Bedingungen ändern sich häufig – im Zweifel gilt die aktuelle Fassung beim Anbieter.

Was die Anbieter erlauben

Mindestalter laut Nutzungsbedingungen für Deutschland bzw. die EU:

Dienst Mindestalter Besonderheiten
ChatGPT 13 unter 18 nur mit Erlaubnis der Eltern
Google Gemini 13 für Kinder unter 13 über Family Link in der EU nicht verfügbar
Microsoft Copilot 13 Steuerung über Microsoft Family Safety
Meta AI (in WhatsApp, Instagram) 13
WhatsApp 13
Instagram 13 13- bis 17-Jährige bekommen automatisch ein Teen-Konto
TikTok 13 Direktnachrichten ab 16, LIVE und Geschenke ab 18
Snapchat 13 Chatbot „My AI“ lässt sich über das Family Center abschalten
Character.AI 16 in der EU keine offenen Chats mehr für unter 18

Zwei Dinge sind dabei wichtig:

  • Mindestalter heißt nicht „geeignet ab“. Die Grenze sagt, ab wann ein Anbieter Ihr Kind als Nutzer akzeptiert – nicht, ob die App für Ihr Kind gut ist. Viele Chatbots stecken außerdem in Apps, die Ihr Kind wegen etwas ganz anderem nutzt, etwa in Messengern.
  • Die Grenze wird kaum geprüft. Meist reicht es, ein Geburtsdatum einzutippen.

Was der Datenschutz sagt

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt eine eigene Grenze: Stützt sich ein Onlinedienst auf die Einwilligung eines Kindes, ist diese erst ab 16 Jahren wirksam. Darunter müssen die Eltern zustimmen. Deutschland hat diese Grenze nicht abgesenkt.

Das ist nicht dasselbe wie das Mindestalter der Anbieter. Die 16 greift nur, wenn ein Dienst sich tatsächlich auf Einwilligung beruft. In der Praxis heißt das für Sie: Bei Kindern unter 16 sind Sie als Eltern bei der Frage „Darf dieser Dienst die Daten meines Kindes nutzen?“ fast immer mit im Boot.

Was an bayerischen Schulen gilt

Handys

Seit dem Schuljahr 2026/27 gilt in Bayern (Art. 56 Abs. 5 BayEUG):

  • Handys und andere digitale Geräte dürfen im Unterricht, bei Schulveranstaltungen oder im Einzelfall mit Erlaubnis der Aufsicht genutzt werden.
  • Darüber hinaus – etwa in der Pause – kann die Schulleitung die Nutzung zusammen mit dem Schulforum erlauben. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 7 ist das nicht möglich.
  • Bei Verstößen kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden.

In Oberding betrifft das die Grundschule und die Mittelschule bis zur 7. Klasse.

KI im Unterricht

Das Kultusministerium stellt allen Schulen seit Dezember 2025 eigene KI-Werkzeuge über die BayernCloud Schule (ByCS) bereit, darunter einen Chatbot, der inzwischen AIS.chat heißt (früher „telli“). Lehrkräfte schalten die Nutzung für ihre Klassen frei.

Der Leitfaden des Ministeriums sagt ausdrücklich: Wenn KI bei Hausaufgaben oder beim eigenständigen Lernen eingesetzt werden soll, müssen die Eltern informiert werden. Lehrkräfte sollen dabei altersgerechte Vorkehrungen treffen, etwa zeitliche Begrenzungen oder Einsicht in die Chatverläufe.

Für private Chatbots wie ChatGPT zu Hause gibt es keine landesweite Regel. Ob KI für eine Hausaufgabe erlaubt ist, entscheidet die Lehrkraft – fragen Sie im Zweifel nach.

Was mit den Daten passiert

Alles, was in einen Chatbot eingegeben wird, landet beim Anbieter. Je nach Dienst und Einstellung wird es gespeichert, von Menschen stichprobenartig gelesen oder zum Verbessern der Modelle verwendet.

  • Keine persönlichen Daten eingeben: kein voller Name, keine Adresse, keine Schule, keine Gesundheitsfragen mit Namen.
  • Keine Fotos von anderen hochladen – schon gar nicht von Mitschülern.
  • Einstellungen gemeinsam ansehen: Viele Anbieter lassen abschalten, dass Chats zum Training verwendet oder dauerhaft gespeichert werden.
  • Jugendschutz-Werkzeuge nutzen: Google Family Link, Microsoft Family Safety, das Snapchat Family Center und die Teen-Konten bei Instagram geben Eltern Einblick und Steuerung – sie ersetzen aber nicht das Gespräch.

Was Sie tun können

  • Schauen Sie nach, welche Apps auf dem Handy Ihres Kindes einen Chatbot enthalten.
  • Legen Sie die Familienregeln fest, bevor die Schule oder die Clique es tut.
  • Fragen Sie am nächsten Elternabend, ob und wie AIS.chat in der Klasse genutzt wird.

Fürs Gespräch mit Ihrem Kind

  • „Welche Apps benutzt du, in denen man mit einer KI schreiben kann?“
  • „Was würdest du nie in einen Chat eintippen?“
  • „Welche Regel für KI fändest du für uns fair?“
QuellenNutzungsbedingungen OpenAI (EU), Google Gemini, Microsoft Copilot, Meta AI (EU), Snapchat, TikTok (EWR), Instagram, WhatsApp (EWR), Character.AI – abgerufen 15.09.2026Art. 8 DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679)Art. 56 Abs. 5 BayEUG, Fassung ab 01.08.2026 (gesetze-bayern.de)Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Pressemitteilung 28.11.2025 und Handlungsleitfaden „KI in der pädagogischen Praxis“ (Stand 28.11.2025)FWU: Neuer Name für den KI-Chatbot – aus telli wird AIS.chat (20.05.2026)